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Kurzbeschreibung

Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften können Abschriften und Unterschriften amtlich beglaubigen.

Beschreibung

Mit der Beglaubigung wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt bzw. dass eine Unterschrift echt ist.

Hinweise

Für Erklärungen, die eine öffentliche Beglaubigung erfordern (z. B. gegenüber dem Grundbuchamt), ist ein Notar zuständig.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Amtliche Beglaubigungen sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Rechtsgrundlagen

Beglaubigung
Kopie beglaubigen
Unterschrift beglaubigen