Kurzbeschreibung
Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften können Abschriften und Unterschriften amtlich beglaubigen.
Beschreibung
Mit der Beglaubigung wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt bzw. dass eine Unterschrift echt ist.
Hinweise
Für Erklärungen, die eine öffentliche Beglaubigung erfordern (z. B. gegenüber dem Grundbuchamt), ist ein Notar zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Originaldokument bzw. zu unterschreibendes Schriftstück
Kosten
Amtliche Beglaubigungen sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Rechtsgrundlagen
- Art. 33 und 34 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Beglaubigung
Kopie beglaubigen
Unterschrift beglaubigen