Kurzbeschreibung
Wer neu in die Gemeinde zieht, meldet sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug an.
Beschreibung
Bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde ist die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde Pflicht. Die Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde erfolgt automatisch.
Fristen
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Online Verfahren
Kosten
gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
Ummeldung
Zuzug
Meldebescheinigung