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Kurzbeschreibung

Wer neu in die Gemeinde zieht, meldet sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug an.

Beschreibung

Bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde ist die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde Pflicht. Die Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde erfolgt automatisch.

Fristen

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.

Erforderliche Unterlagen

Online Verfahren

Online-Anmeldung (Beispiel)

Kosten

gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

Ummeldung
Zuzug
Meldebescheinigung